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Familienleben

Gewalt in der Partnerschaft

Polizei. Dein Partner · 28.02.2018

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estherm / photocase.de

estherm / photocase.de

Die polizeilich registrierten Fallzahlen nehmen zu.

Zwei Jahre lang wurde Angelika von Jörg, der eigentlich anders heißt, kontrolliert und gedemütigt. Erst dann schaffte sie es, ihre Sachen zu packen und ihren gewalttätigen Partner zu verlassen. Die heute 52-Jährige ist kein Einzelfall. Wie die Kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamts zeigt, nimmt die Partnerschaftsgewalt in Deutschland zu. 2016 wurden etwa 133.000 Fälle registriert, in denen Opfer durch Ehepartner, Lebensgefährten oder ehemalige Partner verletzt, vergewaltigt, sexuell genötigt, bedroht, gestalkt oder getötet wurden.

Jeder kann zum Opfer werden

Beim Thema Partnerschaftsgewalt ist häufig von weiblichen Opfern die Rede. Wie die Kriminalstatistische Auswertung verdeutlicht, sind Frauen mit etwa 82 Prozent überwiegend die Leidtragenden. Dennoch sind auch Männer betroffen. Von den im Jahr 2016 erfassten Opfern waren etwa 24.000 männlich. Die körperliche Überlegenheit eines Partners ist also keine Voraussetzung für Gewalt in Partnerschaften. Auch stimmt es nicht, dass Partnerschaftsgewalt nur in unteren sozialen Schichten vorkommt. Sie ist vom Bildungsstatus beziehungsweise von der sozialen oder kulturellen Herkunft der Personen unabhängig. Vielmehr geht es um Macht in Beziehungen in Verbindung mit einem Mangel an individueller Impulskontrolle durch den Täter oder die Täterin.

Delikte und Beziehungsstatus

In den meisten Fällen mussten die Opfer einfache Körperverletzungsdelikte erdulden (64,7 Prozent), gefolgt von Bedrohungen (14 Prozent). In 12,6 Prozent der Fälle handelte es sich um gefährliche, schwere Körperverletzung, zum Teil sogar mit Todesfolge. 8.525 Menschen wurden zum Opfer von Stalking durch den Partner und 2.567 zum Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung. Hinzu kamen 441 Fälle von Mord und Totschlag. Betrachtet man die Beziehung der Opfer zu den Tatverdächtigen, wurde die Gewalt überwiegend durch einen ehemaligen Partner ausgeübt (36,7 Prozent). In 33,8 Prozent der Fälle war der Tatverdächtige der Ehepartner und in 29 Prozent der Freund oder die Freundin.

Tatverdächtige im Fokus

2016 wurden 112.818 Tatverdächtige polizeilich registriert, die Gewalt gegen den Partner ausüben wollten oder ausgeübt haben. Davon waren rund 81 Prozent männlich und 19 Prozent weiblich. Etwa ein Viertel der Tatverdächtigen stand zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss. In der Regel wird Gewalt in Partnerschaften zwischen Erwachsenen über 21 Jahren verübt (94,5 Prozent). Mit einem Anteil von fast einem Drittel sind die meisten Tatverdächtigen zwischen 30 und 39 Jahren alt.

Wer schlägt, muss gehen

Wie im Fall der 52-jährigen Angelika lebte 2016 etwa die Hälfte der Opfer mit dem oder der Tatverdächtigen zusammen. Dadurch wird der Alltag zum Spießroutenlauf. Dem Wunsch, den Partner zu verlassen, ist eine deutliche Hürde gesetzt, denn durch den gemeinsamen Haushalt ist man oft sozial und finanziell voneinander abhängig. Viele Opfer fürchten die Unsicherheit neuer Lebensumstände. Um sie besser zu schützen, wurde das Gewaltschutzgesetz verabschiedet. Es ermöglicht den Betroffenen, die gemeinsame Wohnung zu nutzen, ohne sie mit der gewalttätigen Person teilen zu müssen, nach dem Motto: Wer schlägt, muss gehen. Eine solche Entscheidung wird auf Antrag des Opfers von einem Familiengericht getroffen.

Opfer suchen Schuld bei sich

Es gibt viele Gründe, weshalb die Opfer ihr Martyrium zum Teil über Jahre erdulden. „Oft schweigen sie aus Angst oder Scham. Sie schweigen, weil die Täter ihnen nahestehen, sie unter Druck setzen, sie manipulieren oder ihnen einreden, sie selbst seien schuld an der Situation“, sagt Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin der Opferhilfeorganisation „Weißer Ring“. Täter schafften es, ihre Opfer völlig zu isolieren und schließlich die einzige Bezugsperson zu sein. „Die Situation wird für Opfer dann immer unerträglicher“, so Biwer. „Häusliche Gewalt bricht Persönlichkeiten und frisst die Seele auf.“ Darüber hinaus gelte das Sprechen über häusliche Gewalt noch immer als Tabu. Niemand gebe gern zu, dass die heile Welt der Familie gar nicht so heil ist wie sie scheine, erklärt die Bundesgeschäftsführerin. „Wir wünschen uns, dass Opfer häuslicher Gewalt konkret dabei ermutigt werden, sich aus der vermeintlich ausweglosen Spirale zu befreien, indem sie sich öffnen und sich die Hilfe holen, die sie so dringend brauchen.“

Hilfe für Betroffene

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rät Opfern von Partnerschaftsgewalt, sich möglichst kurzfristig nach der Tat bei der Polizei zu melden. Spuren einer Vergewaltigung und andere körperliche Verletzungen werden dann durch die Rechtsmedizin oder einen Arzt gesichert. Grundsätzlich ist immer zu empfehlen, bei jedem Angriff den Zeitpunkt und die Art der Gewaltausübung zu notieren und sichtbare Verletzungen zu dokumentieren, beispielsweise durch ein Foto. Solche Informationen untermauern in straf- und zivilrechtlichen Verfahren die eigene Glaubwürdigkeit. Für den Fall, dass Kinder vor dem gewalttätigen Partner geschützt werden müssen, sollten sich Opfer an das Jugendamt wenden. „Das Jugendamt hilft in allen Fällen von Kindeswohlgefährdung. In ganz schwerwiegenden Fällen erheblicher Gefahr von Leib und Leben von Kindern ist es sogar möglich, dass Kinder und ein Elternteil an einen sicheren Ort gebracht werden und dort mit einer neuen Identität weiterleben. Das ist, Gottlob, sehr selten, kommt aber vor“, erklärt Sascha Braun, Justiziar bei der GdP. Opfer können zudem juristische und psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Organisationen wie der „Weiße Ring“ beraten anonym und stellen Kontakt zu den entsprechenden Institutionen her.

Dieser Text stammt vom Prävetionsportal der Polizei: www.polizeideinpartner.de.

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Tel: 0221 420 16 20

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Gewalt gegen Frauen
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