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Bildung

Offener Brief „Schulnotstand in Köln“

Stadtschulpflegschaft Köln · 01.03.2018

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Ablehnung von 960 Bewerbungen für Gesamtschulen: Die Stadtschulpflegschaft Köln schreibt Regierungspräsidentin Walsken.

KÄNGURU veröffentlicht diesen offenen Brief an die Regierungspräsidentin, um der Stimme der Stadtschulpflegschaft eine größere Öffentlichkeit zu geben und damit eine breite Diskussion über das Thema zu befördern. Die Informationen im offenen Brief wurden von der Redaktion nicht überprüft.

„Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Walsken,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Vertreterinnen und Vertreter der Kölner Elternschaft – zusammengeschlossen in der Stadtschulpflegschaft Köln – wenden uns heute in diesem Offenen Brief an Sie, da die Stadt Köln ihren Verpflichtungen als Schulträger seit längerer Zeit nicht nachkommt. Die nötige Schulentwicklungsplanung wird nicht konsequent verfolgt.

Der in Köln entstandene Schulnotstand verwehrt Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern das in § 1 des Schulgesetzes NRW festgehaltene Recht auf freie Schulformwahl. Aktuell äußert sich dies in der Ablehnung von 960 Schülerinnen und Schülern, die an Kölner Gesamtschulen nicht aufgenommen werden (können) – eine Situation, die wir jetzt, in allerdings ansteigenden Dimension, zum wiederholten Mal in Folge erleben.
Da die allermeisten unserer Gymnasien und inzwischen auch die Realschulen bereits heute deutlich über die Kapazitätsgrenzen hinaus Schülerinnen und Schüler aufgenommen haben, steht die Frage im Raum, wie die Stadt nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den kommenden Jahren gewährleisten möchte, dass allen Schülern und Schülerinnen eine Schule im Stadtgebiet zur Verfügung steht. Hierbei ist auch die prekäre Situation der Hauptschulen zu betrachten, die mit wenigen Klassen starten, durch die Abschulungen der Gymnasien jedoch in den Folgejahren „überlaufen“.

Darüber hinaus ist fraglich, ob der im § 2 des Schulgesetzes NRW konkretisierte Bildungs- und Erziehungsauftrag durch diese Schulen überhaupt noch erfüllt werden kann, insbesondere unter der Berücksichtigung mehrerer Erhöhungen der Zügigkeit und/oder der Klassenfrequenzen. Wir sehen daher die Erfüllung des schulischen Auftrages, nach Rücksprache mit Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern, wie auch mit Dezernenten Ihres Hauses ganz konkret in Gefahr.
Statt die schon lange erforderlichen Schulneubauten bereit zu stellen, greift der Rat in die in § 3 Schulgesetz NRW garantierte schulische Selbstständigkeit und Eigenverant-wortung ein, indem er auf Empfehlung der Verwaltung fast regelmäßig die von Schulkonferenzen negative beschiedene Zügigkeitserweiterung durch anderslautende Beschlüsse ersetzt. Dadurch kommt es durch eine andere räumliche Nutzung ggf. auch zum Verlust von Differenzierungsräumen.

Als sei dies nicht bereits genug des Eingriffes in die schulische Selbständigkeit, so müssen wir nun sogar erleben, dass bei der Planung der mit den Zügigkeitserweiterungen meist einhergehenden Containerbauten zudem gegen den Grundsatz von § 76 Schulgesetz NRW verstoßen wird. Denn in Absatz 1 Nummer 4 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schulen bei der räumlichen Unterbringung und Ausstattung der Schule sowie bei schulischen Baumaßnahmen zu beteiligen sind. Leider wird dies nahezu ignoriert, wenn, wie in der Vergangenheit passiert, Pausenfreiflächen unzumutbar durch Containerbauten eingeschränkt werden.
Aktuell scheint es laut einer Beschlussvorlage, die in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung abgestimmt wird, sogar so zu sein, dass selbst die Containerbehelfsbauten nicht zu den avisierten Terminen (Schuljahresbeginn 2018/19 und 2019/20) den Schulen zur Verfügung stehen werden.
Diese leider noch erweiterbare Auflistung machen den Umfang des Schulnotstandes mehr als deutlich, da wirkt der Hinweis auf das teilweise sehr intransparente Anmeldeverfahren, das letztendlich in einem Losverfahren an den einzelnen Schulen gipfelt, für den einen oder anderen womöglich fast kleinlich. Wir möchten aber dennoch daran erinnern, dass über Schullaufbahnen nicht das Los entscheiden darf, denn nur die Fähigkeiten und Neigungen der jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg (§ 2 Absatz 2 Schulgesetzes NRW).

Wir bitten Sie daher dringend, die fachlichen Auswirkungen zu prüfen und mit geeigneten Mitteln auf die Verwaltung der Stadt Köln einzuwirken, da sowohl die Oberbürgermeisterin als auch der Stadtvorstand den Ernst der Lage offensichtlich verkennen und die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe Schulträgerschaft sowie die Schulentwicklungsplanung nicht angemessen priorisieren. So scheinen doch munter sonstige städtische Bauvorhaben vorangetrieben zu werden, als stünden diese den pflichtigen schulischen Aufgaben gleich.

Auch möchten wir in diesem Zusammenhang an den Grundsatz der Generationengerechtigkeit erinnern. Dieser Kölner Schulnotstand führt zu einer gravierenden Benachteiligung der aktuellen wie der noch kommenden Schülergenerationen. Dies ist darf nicht nur aus ethischer Sicht hingenommen werden, stellt sie Schülergenerationen ganz konkret schlechter, sie nimmt Bildungschancen – grundsätzlich, nicht nur im direkten Vergleich mit umliegenden Gemeinden.
Wir möchten Sie daher bitten zu prüfen, ob diese eklatanten Verstöße nicht den Selbsteintritt der Bezirksregierung als übergeordnete Behörde verlangen, um die – selbst von der Beigeordneten Klein als „Schulnotstand" bezeichnete – Situation, deren Spitze noch nicht erreicht ist, koordinierend zu lösen.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie auch um eine Aussage, ob die folgenden uns gegenüber an verschiedenen Stellen genannten Möglichkeiten realisierbar bzw. wünschenswert sind oder ob diese auf Grund von gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich gar nicht eingesetzt werden können:

• Konsequente Prüfung von freistehenden städtischen Flächen, auch in Randlagen, jedoch mit guter ÖPNV-Erreichbarkeit, zur Nutzung als Schulgrundstücke
• Doppelnutzung diverser Räume, z. B. als OGS, Klassen- und Integrationsraum
• Verlagerung nicht-pflichtig zu unterhaltender Schulen, beispielsweise der dualen Ausbildung (Berufsschulen) aus dem Stadtgebiet Köln in umliegende Gemeinden (die so frei werdende Flächen und Gebäude könnten für Grund- und weiterführende Schulen genutzt werden, zudem entfällt das Einpendeln vieler Berufsschüler).
• Schaffung gemeinsamer Oberstufenzentren mehrerer Gymnasien zur Kapazitätserhöhung in der Sekundarstufe I
• Anordnung eines Zweischichtschulbetriebes
• Wiedereinführung des Samstagsunterrichts

Für Ihre Unterstützung vielen Dank – über eine zeitnahe Beantwortung freuen wir uns.

Herzliche Grüße im Namen des Vorstands und der aufgeführten der schulformbezogenen Vorstände der Stadtschulpflegschaft Köln!

Reinhold Goss
Vorsitzender der Stadtschulpflegschaft Köln
Beratendes Mitglied des Ausschusses für Schule und Weiterbildung der Stadt Köln

Stellv. Vorsitzende Ines Parotat-Schreiner, Lutz Tempel

Für die Kölner Gymnasien: Martin Schulte (Vorsitz), Reinhold Goss, Gabi Cramer, Eric Meurer-Eichberg, Petra Krones-Ziegler
Für die Kölner Gesamtschulen: Ingrid Lamys (Vorsitz), Ralf Radke, Lutz Tempel
Für die Kölner Realschulen: Hakan Kaptikacti (Vorsitz), Andrea Kampe
Für die Kölner Grundschulen: Susann Stark (Vorsitz), Ines Parotat-Schreiner
Für die Kölner Förderschulen: Elisabeth Linge (Vorsitz)"

Stadtschulpflegschaft Köln*

Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln

Vorstandsmitglieder

Reinhold Goss (Vorsitzender)

Ines Parotat-Schreiner

Lutz Tempel

info@stadtschulpflegschaft-koeln.de
www.stadtschulpflegschaft-koeln.de
www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln


*Die Stadtschulpflegschaft Köln ist die freiwillige Vereinigung der Schulpflegschaften Kölner Schulen auf der Basis des § 72 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW.

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