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Whats App: neues Mindestalter ab 16 Jahren

Anja Janßen · 26.04.2018

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Foto: Pexels

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Im Rahmen der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hebt Whats App sein Mindestalter von 13 Jahren auf 16 Jahren an. Die Altersangaben der Nutzer wird der Messenger-Dienst jedoch nicht kontrollieren.

Der Messenger-Dienst Whats App ist sowohl in Familien als auch in Freundeskreisen, Schulklassen, Sportvereinen oder anderen Gruppen ein beliebtes Medium, um sich schnell und unkompliziert miteinander auszutauschen.

Im Rahmen der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai in Kraft tritt, hebt Whats App sein Mindestalter von 13 Jahren auf 16 Jahren an. Ab diesem Zeitpunkt werden Nutzer gefragt, ob sie älter als 16 Jahre alt sind. Laut Medienberichten überprüft Whats App die Angaben der Nutzer allerdings nicht. Kinder und Jugendliche, die ein falsche Informationen angeben, können sich die App somit weiterhin auf ihrem Smartphone installieren und in vollem Umfang nutzen.

Medienratgeber „Schau hin!“ gibt Empfehlungen ab

Was Eltern beachten sollten, wenn ihre Kinder Whats App nutzen, weiß der vom Bundesministerium geförderte Medienratgeber „Schau hin!“. Die Online-Plattform bietet Hintergrundinformationen zu Themen wie Privatsphäre-Einstellungen, Jugendschutz, Datenschutz sowie Cybermobbing und spricht Empfehlungen zum Umgang mit dem Messenger-Dienst aus. So sollten Eltern im Blick haben, mit wem und worüber sich ihr Kind austauscht, dass es keine peinlichen oder sehr privaten Bilder von sich verschickt sowie Kettenbriefe und Nachrichten von Unbekannten blockiert.

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