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Mit Maske in die Schule
Libelle-Redaktion · 04.08.2020
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Am Montag, 3. August 2020, hat Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) das Konzept für den Start in einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten vorgestellt. Die rund 5.500 Grund- und weiterführenden sowie Berufsschulen in NRW starten am Mittwoch, 12. August in das Schuljahr 2020/2021.
Ziel sei der Unterricht nach Stundenplan und vor Ort in der Schule, um dem Recht der Kinder auf Bildung und Erziehung auch in der Pandemie Geltung zu verschaffen. Gleichzeitig müsse das Infektionsgeschehen weiter beobachtet werden und man wolle sorgsam sein in Bezug auf die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten.
Wie soll dieser Spagat nun zu schaffen sein? Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Maskenpflicht
Dies ist sicherlich für alle Schüler*innen die einschneidenste Vorgabe: Es soll – zunächst bis zum 31. August 2020, um den Effekt der Reiserückkehr abzuwarten – an allen Schulen eine Maskenpflicht gelten. Diese umfasst das gesamte Schulgelände: Pausenhof, Flure und Klassenzimmer. An den Grundschulen dürfen die Kinder die Maske abnehmen, sobald sie auf ihren Stühlen sitzen und der Unterricht stattfindet. Für Schüler*innen ab Klasse 5 gilt die Maskenpflicht grundsätzlich auch während des Unterrichts. Bei den Lehrer*innen kommt es darauf an, ob sie den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten können ... Die Familien sind grundsätzlich dafür verantwortlich, ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen für ihre Kinder zu beschaffen. Und eine Maske pro Schultag wird da sicherlich nicht reichen!
Aktualisierung 05.08.2020 // In einem WDR2-Interview wurde Schulministerin Yvonne Gebauer gefragt, was ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in der Schule bedeuten könne: „Wenn sich Schülerinnen und Schüler konstant nicht - weder im Unterricht noch auf den anderen Flächen - daran halten, kann das auch mit einem Verweis von der Schule beziehungsweise einem vorübergehenden einhergehen“, sagte sie. Außerdem seien Gesichtsvisiere aus Plexiglas keine zugelassene Alternative zu Masken, stellte das Schulministerium NRW auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur klar.
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Rückverfolgbarkeit
Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich. Allerdings sind hiervon viele Ausnahmen möglich, zum Beispiel jahrgangsgemischt zusammengesetzte Lerngruppen, Wahlpflichtfächer oder Kurse (auch in Kooperation mit anderen Schulen, wie es in der Oberstufe üblich ist), Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportteams. Jahrgangsunterschiedliche Gruppen sind vorerst – eigentlich – nicht erlaubt, aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Auf jeden Fall soll die jeweilige feste Sitzordnung dokumentiert und diese Dokumentation vier Wochen aufbewahrt werden.
Hygiene
Klassenzimmer sollen regelmäßig ordentlich durchlüftet werden. Wo das nicht möglich ist, darf kein Unterricht stattfinden. Außerdem nutzen die Schulen ihre vor den Ferien eingeführten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen weiter: Das können Einbahnstraßensysteme sein sowie gründliche Reinigungskonzepte und anderes. Das Schulministerium stellt hierzu eine Liste mit Ansprechpartner*innen sowie eine gesonderte Broschüre für den Betrieb von Schulmensen bereit.
Vorerkrankungen
Es gilt die Schulpflicht in Form von Präsenzunterricht. Wenn die Eltern eine gesundheitliche Gefährdung ihres Kindes durch Corona an der Schule befürchten, wird die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen, denn die Schule kann ein Attest verlangen oder sogar ein amtsärztliches Gutachten einholen. Das vom Präsenzunterricht befreite Kind ist weiterhin verpflichtet, mittels Distanzunterricht mitzuarbeiten und an Prüfungen teilzunehmen. Wenn im Haushalt der Familie ein*e Angehörige*r lebt, die oder der zur Risikogruppe gehört, können Schüler*innen nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen und vorübergehend vom Präsenzunterricht befreit werden.
Corona-Tests
Alle Lehrer*innen können sich alle 14 Tage kostenlos auf Covid-19 testen lassen. Dies gilt vom 10. August bis zum 9. Oktober. Die Tests in den Düsseldorfer Testzentren oder in Arztpraxen sollen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Die Lehrer*innen brauchen dazu eine Bescheinigung der Schule. Schüler*innen mit Symptomen, die auf Covid-19 hinweisen können, sind unverzüglich nach Hause zu schicken. Gibt es Infektionsfälle an einer Schule, entscheidet das Gesundheitsamt, welche Kontaktpersonen getestet werden, um eine Infektionskette möglichst rasch zu unterbrechen. Es kann nötig sein, eine gesamte Schulgemeinde zu testen – auch vorübergehende Schulschließungen sind möglich.
Personalengpässe
Die Landesregierung bemüht sich über verschiedene Wege, die Knappheit an Lehrkräften in NRW zu beheben. Viele Schulen dürfen aktuell neue Stellen ausschreiben. Diese Stellen könnten laut Schulministerium aufgrund der günstigen Situation am Lehrkräftearbeitsmarkt rasch besetzt werden. Denn zum 1. November 2020 stünden wieder neue ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Die Maßnahme umfasst zunächst 800 Stellen und soll in den nächsten Jahren auf bis zu 3.000 neue Stellen ausgebaut werden. Zusätzlich können befristete Stellen, zum Teil auf für Seiten- und Quereinsteiger ohne Lehramtsbefähigung, angeboten werden. Außerdem sollen kurzfristig Lehramtsanwärter*innen freiwillig mehr Stunden geben dürfen und auch vorhandene Lehrkräfte zu mehr Stunden eingeteilt werden können.
Digitale Ausstattung
Umfangreiche Gelder von Bund, Land und Kommunen stünden bereit, um sowohl alle rund 200.000 Lehrkräfte als auch die Schüler*innen, die bislang nicht über ein digitales Endgerät verfügen, mit einem solchen auszustatten. Das Paket der Landesregierung sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 350 Millionen Euro in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien vor. Dies sei die größte digitale Ausstattungsoffensive für Schulen, die es je in Nordrhein-Westfalen gegeben habe.
Unterricht auf Distanz
Für den Fall, dass wieder Unterricht auf Distanz notwendig sein sollte, entwickelt das Schulministerium einen neuen rechtlichen Rahmen. Eine entsprechende Verordnung soll Lehrkräften, Schüler*innen und Eltern Rechtssicherheit geben. Eckpunkte sind: Der Distanzunterricht soll ebenso viele Stunden umfassen wie der Präsenzunterricht und er ist in Zukunft verpflichtend. Es sollen auch digitale Leistungsbewertungen eingeführt werden. Die Schulen erhalten eine Broschüre zur Umsetzung. Das Land NRW stellt mit „Logineo“ eine digitale Lernplattform für alle Schulen zur Verfügung.
Krankheitssymptome
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher nach Rücksprache mit den Eltern unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens sollen die Schulen den Eltern empfehlen, ihr verschnupftes Kind auch ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause zu lassen.
Die Anwesenheit in der Schule ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Schülerinnen und Schüler in Quarantäne erhalten Distanzunterricht.
Sportunterricht
Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten wird auch der Sport- beziehungsweise Schwimmunterricht wieder aufgenommen. Da beim Sport kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann, soll der Sportunterricht bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Wenn die Umkleiden klein sind, ist darauf zu achten, dass die Schüler*innen sich in Etappen umziehen und gut gelüftet wird.
Musikunterricht
Musikunterricht findet statt, allerdings ist gemeinsames Singen und die Verwendung von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen bis zu den Herbstferien vorerst nicht gestattet. Das ist besonders hart für Schulen mit engagierten Chören und musischem Schwerpunkt. Das Schulministerium verweist auf „andere Formen des aktiven Musizierens und Gestaltens ..., die den Schülerinnen und Schülern im Musikunterricht ebenfalls kreative Schaffens- und Ausführungsprozesse ermöglichen.“
OGS-Betrieb, Mensa, Fahrten und Ausflüge
Ganztags- und Betreuungsangebote in der Grundschule und Sekundarstufe 1 werden unter Beachtung des schulischen Hygienekonzepts wieder regulär aufgenommen. Dazu gehört die Maskenpflicht in den Gruppenräumen der Betreuung (nicht erforderlich in Grundschulen!). Mensen, Kioske und Schulbistros können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Auch Fahrten innerhalb Deutschlands und Exkursionen dürfen im neuen Schuljahr wieder stattfinden – immer unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Hygienevorschriften eingehalten werden.
Klassenfahrten ins Ausland
Alle ein- und mehrtägigen Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche ins Ausland mussten bis zu den Herbstferien abgesagt werden. Hier übernimmt das Land NRW teilweise die Stornierungskosten, abhängig vom Stornierungsdatum. Sofern für die Zeit nach den Herbstferien Buchungen beabsichtigt sind, sollten die Klassen und Lehrkräfte darauf achten, dass eine kostenfreie Stornierung möglich ist, da das Land Nordrhein-Westfalen jetzt keine Stornokosten mehr übernimmt.
Unterrichtsbeginn
Um den Schulweg der Schüler*innnen insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu entzerren, sind die Schulträger aufgefordert, mit den örtlichen Verkehrsunternehmen Regelungen zu treffen. Der Unterricht soll in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr starten.
Einschulung und Elternabende
Einschulungsfeiern sind möglich unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen. Viele Schulen planen eine weniger feierliche Variante und lassen beispielsweise nur ein Elternteil zu. Anstehende Elternabende, die Schulkonferenz und Schülervertretungen sollen wieder vor Ort tagen können. Eil- und Dringlichkeitsentscheidungen seien nur noch als Ausnahmen vertretbar. Maskenpflicht und Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer*innen sind auch hier das Gebot der Stunde.