++ NEWS ++

Der Lockdown wird verlängert

Redaktion · 08.01.2021

zurück zur Übersicht
© canva

© canva

Welche Regeln gelten ab Montag in NRW?

Auch in den nächsten drei Wochen sollen Menschen möglichst zu Hause bleiben und ihre Kontakte auf das absolut notwendige Minimum beschränken. Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und viele Geschäfte bleiben bis 31. Januar geschlossen. Am 25. Januar wollen Bund und Länder entscheiden, wie es ab dem 1. Februar weitergehen soll.

Kontaktbeschränkungen

Bis jetzt waren Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen erlaubt. Nun sind private Zusammenkünfte nur noch mit einer weiteren Person erlaubt, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Die bisher geltenden Ausnahmen für Kinder unter 14 Jahren gibt es nicht mehr! Zwei Kinder dürfen also kein weiteres Kind zu Hause besuchen, zwei Paare sich nicht zum Essen verabreden.

Achtung: In NRW dürfen Kinder, die betreut werden müssen, zu einem corona-konformen Treffen mitgenommen werden.

Bewegungsradius einschränken

Bewohner in Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern dürfen sich nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen, z.B. um zur Arbeit oder zum Arzt zu fahren. Ein Tagesausflug in die Natur stellt keinen triftigen Grund dar. Der Umkreis bezieht sich auf den Ort, nicht auf die individuelle Anschrift.

Achtung: In NRW greift diese Einschränkung nicht automatisch beim Überschreiten der 200-Inzidenz. Es ist den betroffenen Kommunen selber überlassen, ob und wie sie den Bewegungsradius ihrer Bürger*innen begrenzen.

Kitas im Pandemie-Betriebsmodus

Die Kitas in NRW werden ab Montag (11. Januar) in einen „eingeschränkten Pandemie-Betrieb“ gehen, sie bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Betreuung wird es landesweit nur in festen Gruppen geben. Die Betreuungszeiten werden um jeweils zehn Stunden gekürzt. Familienminister Joachim Stamp (FDP) appellierte an Eltern, ihre Kinder möglichst zuhause zu betreuen.

Schulen gehen auf Distanz

Der Präsenzunterricht in NRW wird bis zum 31. Januar ausgesetzt. Der Unterricht findet grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht statt, auch in Abschlussklassen. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Bis zum 31. Januar werden keine Klausuren geschrieben.

Alle Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Weitere Infos findest du beim Schulministerium NRW.

Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, muss diese in Absprache mit den Eltern sichergestellt werden.

Lehrkräfte an Schulen und Angestellten in der Kinderbetreuung können sich bis Ostern kostenlos sechsmal auf das Coronavirus testen lassen.

 

 

Das könnte dich auch interessieren:

▸ Schule nach Corona: Was lernen wir aus dieser Pandemie für unser Bildungssystem?

Kinderkrankengeld verlängert

Das Kinderkrankengeld soll 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil oder 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt werden. Der Anspruch soll auch dann gelten, wenn die Betreuung des Kindes zu Hause notwendig ist, weil Schulen oder Kitas wegen Corona geschlossen sind. Das Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege ihres kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung findest du weitere Infos zum Kinderkrankengeld. Allerdings ist hier die Coronaregelung noch nicht berücksichtigt, da im Moment die Rechtsgrundlage dafür fehlt. Wir halten dich auf dem Laufenden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund informiert hier über das Kinderkrankengeld.

Homeoffice möglich machen

Betriebskantinen sollen geschlossen bleiben, wo immer die Arbeitsabläufe das zulassen. Außerdem werden Arbeitgeber*innen dringend gebeten, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen.

Überblick über die zuvor getroffenen Maßnahmen:

  • Geschäfte für den täglichen Bedarf dürfen öffnen. Das sind

* Einzelhandel für Lebensmittel
* Wochenmärkte für Lebensmittel
* Direktvermarkter von Lebensmitteln
* Abhol- und Lieferdienste
* Getränkemärkte
* Reformhäuser
* Babyfachmärkte
* Apotheken
* Sanitätshäuser
* Drogerien
* Optiker und Hörgeräteakustiker
* Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten
* Banken, Sparkassen und Poststellen
* Reinigungen und Waschsalons
* Zeitungsverkauf
* Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
* Großhandel

  • Spielplätze bleiben geöffnet. Es besteht aber Maskenpflicht für Erwachsene und für Kinder ab dem Grundschulalter – unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands!
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen geschlossen bleiben. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie Fußpflege sind weiter möglich.
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, sind deutschlandweit weitgehend verboten. So sind Theater, Opern oder Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen geschlossen. Gleiches gilt für Schwimmbäder und Fitnessstudios.
  • Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
Tags: